Grundsätze für einen diskriminierungssensiblen und solidarischen Umgang in den Bildungsangeboten von Verein Waldschwärmer für Kinder, Familien und Erwachsene im Bereich Naturverbindungsarbeit
Einleitung
Naturverbindungsarbeit lebt von Beziehung – zur eigenen Umgebung, zu anderen Menschen und zu sich selbst. Damit unsere Kurse, Camps und Veranstaltungen für Kinder, Familien und Erwachsene wirklich ein Ort der Zugehörigkeit sein können, reichen gute Absichten allein nicht aus. Wir alle sind in einer Gesellschaft aufgewachsen, in der Macht ungleich verteilt ist und Diskriminierung – ob bewusst oder unbewusst – Teil unserer Wahrnehmung, unserer Sprache und unseres Verhaltens geworden ist. Diese Muster wirken auch in unseren Räumen, selbst wenn wir es nicht wollen.
Mit diesem Konzept formulieren wir als Verein unsere Grundhaltung, konkrete Maßnahmen und verlässliche Strukturen, mit denen wir Diskriminierung vorbeugen, erkennen und ihr solidarisch begegnen wollen. Im Mittelpunkt stehen dabei besonders Personengruppen, die in unserer Gesellschaft strukturell marginalisiert werden – unter anderem Frauen, BIPoC (Black, Indigenous, People of Color), queere Menschen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie weitere Gruppen, die wir in Kapitel 2 genauer benennen.
Dieses Konzept ist ausdrücklich kein abgeschlossenes Dokument. Es beschreibt unseren aktuellen Lernstand und wird kontinuierlich weiterentwickelt – im Austausch mit Teilnehmenden, mit externer Fachexpertise und mit der Naturverbindungs-Community.
1. Grundhaltung und Verständnis von Awareness
1.1 Was wir unter „Awareness“ verstehen
Awareness (engl. für Bewusstheit oder Achtsamkeit) bezeichnet die fortlaufende Selbst- und Gruppenreflexion über die eigene Rolle im Raum, über Machtverhältnisse und über die Wirkung des eigenen Handelns auf andere. Awareness ist keine einmalige Maßnahme, sondern eine Haltung, die sich in der täglichen Praxis – in der Kursleitung, im Vorstand, im Team, im Umgang miteinander – immer wieder neu zeigen muss.
1.2 Gute Absichten schützen nicht vor Diskriminierung
Wir gehen davon aus, dass alle in unserem Verein engagierten und teilnehmenden Menschen nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Gleichzeitig wissen wir: In einer Gesellschaft mit ungleich verteilter Macht passiert diskriminierendes Denken, Wahrnehmen und Handeln auch unbewusst und unabsichtlich – möglicherweise auch von uns als Kursleitende oder Vorstand ausgehend. Diskriminierung im Rahmen unserer Angebote ist deshalb nicht ausgeschlossen, sondern ein realistisches Szenario, auf das wir vorbereitet sein wollen.
1.3 Intersektionalität
Diskriminierungsformen treten selten isoliert auf. Ein Kind mit Behinderung und Migrationsgeschichte, eine queere alleinerziehende Person oder ein älterer Mensch mit geringem Einkommen erleben Ausgrenzung oft an mehreren, sich überschneidenden Punkten gleichzeitig. Wir versuchen, diese Überschneidungen (Intersektionalität) mitzudenken, statt Diskriminierungsformen isoliert zu betrachten.
1.4 Wir befinden uns selbst im Lernprozess
Auch als Organisation sind wir nicht „fertig“. Wir hinterfragen uns regelmäßig selbst, holen uns Rückmeldungen von Betroffenen und Fachpersonen ein und passen unsere Praxis entsprechend an. Kritik an unserem Verhalten oder unseren Strukturen verstehen wir als wertvollen Beitrag zu diesem Lernprozess, nicht als Angriff.
2. Diskriminierungsdimensionen, die wir besonders im Blick haben
Die folgenden Dimensionen sind nicht abschließend, sondern markieren die Bereiche, in denen wir aktuell einen besonderen Sensibilisierungs- und Handlungsbedarf sehen.
2.1 Rassismus und BIPoC
BIPoC steht für Black, Indigenous and People of Color – Menschen, die von Rassismus betroffen sind. Wir setzen uns mit eigenen rassistischen Prägungen auseinander, achten auf eine diskriminierungssensible Sprache und schaffen, wenn mehr als eine BIPoC-Person an einer Veranstaltung teilnimmt, nach Bedarf und in Absprache Zeiten und Räume für einen geschützten Austausch unter BIPoC (BIPoC-Spaces). Naturverbindungsarbeit greift häufig auf indigenes und traditionelles Wissen zurück; wir sind uns bewusst, dass hier Fragen kultureller Aneignung und respektvoller Quellenarbeit mitgedacht werden müssen.
2.2 Queerfeindlichkeit und Heteronormativität
Wir wollen ein Ort sein, an dem lesbische, schwule, bisexuelle, trans, inter, queere und nicht-binäre Menschen (LSBTIQ*) ihre Identität nicht verstecken müssen. Dazu gehört eine selbstverständliche Pronomen-Praxis, das Hinterfragen binärer Geschlechterannahmen in Übungen, Liedern, Geschichten und Ritualen sowie – bei entsprechender Gruppengröße und Bedarf – geschützte Räume für genderqueere Menschen.
2.3 Behinderung, chronische Erkrankung und Ableismus
Menschen mit Behinderung (sichtbar oder unsichtbar) oder chronischer Erkrankung erleben in Bildungs- und Naturangeboten häufig doppelte Barrieren: bauliche und geländebedingte Barrieren einerseits, ableistische Annahmen über „normale“ Körper und Fähigkeiten andererseits. Wir wollen beides angehen – siehe dazu auch die naturraumspezifischen Maßnahmen in Kapitel 3.2.
2.4 Weitere marginalisierte Gruppen und Diskriminierungsformen
Darüber hinaus beziehen wir folgende Dimensionen aktiv mit ein:
- Klassismus: Soziale Herkunft, Einkommen und Bildungsstatus – Diskriminierung aufgrund sozialer Lage, fehlender finanzieller Mittel oder Bildungssprache.
- Antisemitismus: Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Jüdinnen und Juden in all ihren Erscheinungsformen.
- Adultismus: Strukturelle Geringschätzung der Perspektiven, Bedürfnisse und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen allein aufgrund ihres Alters – ein für unsere Arbeit mit Kindern besonders zentraler Punkt (siehe Kapitel 3.3).
- Altersdiskriminierung: Diskriminierung von Menschen aufgrund höheren oder jüngeren Alters.
- Sexismus: Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, einschließlich struktureller Benachteiligung von Frauen und Mädchen.
- Gewichts- und Körperdiskriminierung: Abwertung von Menschen aufgrund von Körpergewicht oder -form.
- Neurodiversität: Mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse neurodivergenter Menschen, z. B. bei Autismus, ADHS oder Hochsensibilität, etwa hinsichtlich Reizmenge, Struktur und Kommunikation.
- Familienform: Diskriminierung aufgrund von Patchwork-, Regenbogen-, Adoptiv-, Pflege- oder Ein-Eltern-Familien, die von der Kleinfamilien-Norm abweichen.
- Religion und Weltanschauung: Diskriminierung aufgrund von Religion, Weltanschauung oder Konfessionslosigkeit.
Wir nehmen diese Aufzählung nicht als abgeschlossen wahr und sind offen für Hinweise auf weitere Diskriminierungsformen, die uns aktuell nicht ausreichend bewusst sind.
3. Spezifische Bedarfe in der Naturverbindungsarbeit
3.1 Barrierefreiheit im Naturraum
Naturräume sind selten von Grund auf barrierefrei geplant. Wir prüfen für unsere Angebote dennoch gezielt, wie Zugänglichkeit verbessert werden kann:
Vorab transparente Angaben zu Geländebeschaffenheit, Entfernungen, Untergrund und Steigungen, damit Teilnehmende selbst einschätzen können, ob und mit welcher Unterstützung die Teilnahme möglich ist.
Alternative, weniger anspruchsvolle Wegabschnitte oder Aufgabenvarianten anbieten, wo dies möglich ist, ohne die betroffene Person bloßzustellen.
Einbeziehung mehrerer Sinneskanäle (Tasten, Riechen, Hören) statt rein visueller oder rein gehörgebundener Übungen, sodass blinde, sehbehinderte, gehörlose oder schwerhörige Teilnehmende gleichwertig einbezogen sind.
Rückzugs- und Ruheorte für Menschen mit Reizempfindlichkeit, chronischer Erschöpfung oder Schmerzen einplanen.
Kooperation mit Fachstellen und Projekten der inklusiven Naturpädagogik (z. B. Initiativen zu barrierefreier Walderfahrung und Sinnesgärten), um von bestehender Praxis zu lernen, statt jede Lösung neu zu erfinden.
3.2 Sprache und Materialien
Diskriminierungssensible, möglichst klare und – wo sinnvoll – leicht verständliche Sprache in Ausschreibungen, Materialien und vor Ort.
Bebilderung und Beispiele in unseren Materialien, die unterschiedliche Körper, Hautfarben, Familienformen und Lebensrealitäten zeigen.
Geschichten, Lieder und Rituale aus unserem Repertoire regelmäßig auf stereotype, kulturell aneignende oder ausschließende Inhalte hin überprüfen.
3.3 Besondere Verantwortung bei der Arbeit mit Kindern und Familien
Kinder befinden sich in einem strukturellen Machtgefälle gegenüber Erwachsenen. Awareness-Arbeit mit Kindern bedeutet für uns deshalb zusätzlich:
Ernstnehmen kindlicher Mitbestimmung – etwa beim Tempo, bei Pausen oder beim Wunsch, eine Übung nicht mitzumachen –, statt Beteiligung nur formal einzufordern (Antiadultismus).
Klare, altersgerecht kommunizierte Regeln zu Körperkontakt und persönlichen Grenzen, die für Kinder genauso gelten wie für Erwachsene.
Enge Abstimmung dieses Konzepts mit unserem Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt.
Sensibilität dafür, dass Eltern und Kinder unterschiedliche Bedürfnisse haben können, und Gesprächsangebote für beide getrennt ermöglichen.
3.4 Finanzielle und soziale Zugänglichkeit
Gestaffelte Preise, Ermäßigungen oder Spendenplätze, um Teilnahme unabhängig vom Einkommen zu ermöglichen.
Transparente, niedrigschwellige Kommunikation darüber, dass nach Ermäßigungen gefragt werden darf, ohne dass dies erklärt oder gerechtfertigt werden muss.
4. Grundsätze für unsere Veranstaltungen
Die folgenden neun Grundsätze bilden den praktischen Kern unseres Konzepts für die Durchführung von Kursen, Camps und Veranstaltungen.
4.1 Gute Intentionen, wachsame Selbstreflexion
Wir gehen von guten Absichten aller Beteiligten aus und bleiben zugleich wachsam dafür, dass diskriminierendes Verhalten – auch unser eigenes – unbewusst geschehen kann.
4.2 Gemeinschaftlicher Lernprozess
Pflege einer diskriminierungssensiblen Sprache.
Stärkung im Raum unterrepräsentierter Perspektiven, etwa durch erweiterte Redezeit für Menschen mit Marginalisierungserfahrung.
Aktives Benennen von Perspektiven, die im Raum fehlen.
Bereitstellung von Literatur und Quellen, insbesondere von häufig marginalisierten Autor*innen und Expert*innen.
Klare, allen Teilnehmenden vorab kommunizierte Kommunikationsvereinbarungen.
4.3 Feedbackkultur
Rückmeldungen zu diskriminierendem Verhalten nehmen wir vollständig ernst. Wir hören zu, holen uns bei Bedarf vertiefendes Hintergrundwissen, fragen nach, wie eine Situation verbessert oder wiedergutgemacht werden kann, und ziehen wenn nötig externe Antidiskriminierungs-Fachpersonen zur Supervision hinzu.
4.4 Ansprechpersonen für Awareness
Bei größeren Veranstaltungen oder Weiterbildungen mit erweitertem Team benennen wir zusätzlich zur Kursleitung eigene Awareness-Ansprechpersonen. Sie stehen sowohl diskriminierungserfahrenen als auch privilegierten Personen für Feedback, Fragen und Not-Situationen zur Verfügung und übernehmen bei Bedarf direkt vor Ort Aufklärungsarbeit.
4.5 Pronomen und Selbstbezeichnung
Wir fragen Pronomen ab, die Menschen für sich genutzt haben möchten, und verwenden diese konsequent – als Geste des Respekts gegenüber der Geschlechtsidentität. Wir ermutigen alle Teilnehmenden und Team-Mitglieder, sich gegenseitig dabei zu unterstützen, auch ungewohnte Pronomen zu lernen.
4.6 Solidarische, schamsensible Interventionen
Fällt uns diskriminierendes Verhalten auf, verhalten wir uns solidarisch mit der betroffenen Person und sprechen den Vorfall explizit an – auch wenn dies eine Unterbrechung des Programms bedeutet. Die betroffene Person entscheidet selbst, welche Form von Unterstützung sie möchte. Mit der Person, von der die Diskriminierung ausging, suchen wir zeitnah das Gespräch und begleiten deren Lernprozess.
4.7 Spezifische Schutzräume
Sind mehr als eine BIPoC-Person oder mehr als eine genderqueere Person an einer Veranstaltung anwesend, ermöglichen wir nach Bedarf und in Absprache eigene Zeiten und Räume für den geschützten Austausch innerhalb dieser Gruppen.
4.8 Konsens und körperliche Grenzen
Bei Erwachsenen gilt: Berührung nur nach expliziter Nachfrage, mit ausdrücklicher Zustimmung und in gegenseitigem Einvernehmen. Bei Kindern gelten ergänzend die Regeln unseres Schutzkonzepts; auch hier hat die Zustimmung des Kindes Vorrang vor pädagogischer Routine.
4.9 Klare Grenzen bei wiederholtem oder absichtsvollem Fehlverhalten
Zeigt eine Person deutlich absichtsvolles diskriminierendes oder dominierendes Verhalten und keine grundsätzliche Bereitschaft zu Reflexion oder Veränderung, behalten wir uns vor, sie vorübergehend oder dauerhaft von Angeboten auszuschließen. Dies gilt insbesondere für sexuelle Übergriffe, Hassrede und jede Form körperlicher oder seelischer Gewalt.
5. Strukturelle Maßnahmen im Verein
Selbstverpflichtung von Vorstand und Kursleitenden zu regelmäßiger Fortbildung und Selbstreflexion zu Diskriminierung, Macht und Privilegien, bei Bedarf mit externer Fachbegleitung.
Bewusste Auseinandersetzung mit der Zusammensetzung von Vorstand und Kursleitungsteam und mit der Frage, welche Perspektiven dort fehlen.
Diskriminierungssensible Sprache und Bildauswahl in Außendarstellung, Webseite und Ausschreibungen.
Aufnahme dieses Konzepts in Einarbeitung, Teamtreffen und Vorstandssitzungen, statt es nur einmalig zu beschließen.
Aktive Kooperation mit lokalen und überregionalen Antidiskriminierungs- und Inklusions-Fachstellen.
Jährliche Überprüfung des Konzepts und Einarbeitung von Rückmeldungen aus Veranstaltungen, von Teilnehmenden und von Fachpersonen.
6. Umgang mit Diskriminierungsvorfällen
Für den Umgang mit konkreten Vorfällen gelten folgende Grundsätze:
- Definitionsmacht: Was als übergriffig oder diskriminierend erlebt wurde, bestimmt die betroffene Person.
- Parteilichkeit: Wir stellen uns bewusst auf die Seite der betroffenen Person.
- Konsens: Wir handeln nur mit Zustimmung der betroffenen Person, auch bei der Frage, ob und wie die Situation mit anderen Beteiligten thematisiert wird.
- Vertraulichkeit: Informationen zum Vorfall bleiben vertraulich, soweit die betroffene Person dies wünscht.
- Dokumentation: Vorfälle und vereinbarte Schritte werden sorgfältig, aber diskret dokumentiert, um Wiederholungen erkennbar zu machen und Lernprozesse zu ermöglichen.
- Stufenmodell: Vom unmittelbaren Gespräch über vereinbarte Konsequenzen bis hin zum (vorübergehenden) Ausschluss – die Reaktion richtet sich nach Schwere und Wiederholung des Vorfalls sowie nach dem Wunsch der betroffenen Person.
7. Ansprechpersonen und Anlaufstellen
7.1 Intern
Bei Fragen zu unserem Awarenesskonzept wende Dich gern an: Lucie Rosenberger und Arne Winter über unsere Kontaktadresse
7.2 Extern
Antidiskriminierungsstelle des Bundes – allgemeine Beratung zu Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Regionale Antidiskriminierungs- und Beratungsstellen am jeweiligen Veranstaltungsort.
Fachstellen für rassismuskritische Bildungsarbeit, queere Beratung und Behindertenselbstvertretung, passend zum jeweiligen Anliegen.
Bei Vorfällen mit Kindern zusätzlich: zuständiges Jugendamt bzw. die im Schutzkonzept benannte insoweit erfahrene Fachkraft.
8. Weiterentwicklung dieses Konzepts
Dieses Konzept beschreibt unseren aktuellen Lernstand und ist bewusst als „lebendes Dokument“ angelegt. Wir überprüfen es mindestens einmal jährlich, beziehen Rückmeldungen von Teilnehmenden, Team und externen Fachpersonen ein und passen es an neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen an. Wir sind dankbar für jede Kritik und jeden Hinweis, der uns dabei hilft, unsere Angebote zugänglicher und sicherer zu machen.
Quellen und Inspiration
Dieses Konzept wurde unter anderem inspiriert durch:
- Circlewise Institut: Awareness-/Antidiskriminierungskonzept, circlewise.org/awareness
- Diversity Arts Culture Berlin: „Awareness im Kulturbereich – Wegweiser für achtsame Veranstaltungen“ (2025)
- freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs): Leitfaden für Awareness-Teams auf Veranstaltungen
- Antidiskriminierungsstellen
- Projekt „Nature without Barriers“ – nature-without-barriers.eu, zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Naturpädagogik
- Qualitätsoffensive Teilhabe: „Natur erleben“ – inklusive Naturbildung
Stand: Juni 2026 · fortlaufend weiterentwickeltes Konzept
